🔶 kostenlose, unverbindlich Probestunde
🔶 ein unverbindlicher Probemonat
🔶 dreimonatige Kündigungsfrist
Unterricht für:
E-Gitarre, klassische Gitarre, E-Bass, Kontrabass, Klavier, Gesang, MusikKids, Schlagzeug, Cajon, Geige und Cello
Einzelunterricht:
á 30 min. / Woche
monatlich EUR 82,-
á 45 min. / Woche
monatlich EUR 116,-
á 60 min. / Woche
monatlich EUR 159,-
á 20 min. / Woche
monatlich EUR 60,-
Gruppenunterricht:
2 Personen á 30 min. / Woche
monatlich EUR 49,- pro Person
3 Personen á 30 min. / Woche
monatlich EUR 40,- pro Person
2 Personen á 45 min. / Woche
monatlich EUR 62,- pro Person
3 Personen á 45 min. / Woche
monatlich EUR 48,- pro Person
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Einzelunterricht Gesang:
á 30 min. / Woche
monatlich EUR 85-,
á 45 min. / Woche
monatlich EUR 120,-
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musikalische Früherziehung (Musik Kids & Mini Rocker)
6 - 10 Kinder (1,5 - 6 Jahre) a`40 min. / Woche
monatlich 29,- pro Person
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Workshops/Bandcoaching:
60 min. EUR 25,- pro Person
Workshops/Bandcoaching:
90 min. EUR 35,- pro Person
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Gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind
unsere Unterrichtsangebotevon der Umsatzsteuer befreit.
Die wichtigsten AGB`s:
- ein Probemonat
- Für Geschwister und Familienangehörige aus einem Haushalt
gilt ein Familienrabatt von 10%
- Bei vorzeitiger Entrichtung des Unterrichtshonorars für 6 Monate
gilt ein Rabatt von 6% (gilt nicht zuzüglich zum Familienrabatt)
- Entfällt der Unterricht von Seiten des Lehrers, wird dieser in jedem
Fall nachgeholt. Zwei Unterrichtseinheiten pro Halbjahr sind vom Seiten der Dozentin/des Dozenten ohne Nachholpflicht.
Versäumte Unterrichtsstunden des Schülers können grundsätzlich
nur in vorheriger Absprache und dem Zeitplan des Lehrers
angepasst nachgeholt werden
- Allerdings stellt in der Regel jeder Lehrer/In 1-2 Nachholtage
im Jahr zur Verfügung, an dem eine vom Schüler/In versäumte
Unterrichtseinheit nachgeholt werden kann
- ein fünfter Werktag (Unterrichtstag) wird nicht zusätzlich berechnet,
- unsere Unterrichtverträge haben eine Laufzeit von 3 Monaten,
Wechsel der Lehrkräfte, Termine und/oder ein Wechsel der Räumlichkeiten
innerhalb der Ortschaft sind hiervon vorbehalten und berechtigen nicht zur
vorzeitigen Kündigung.
- An ausschließlich gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien (NRW) findet
kein Unterricht statt, Ausnahmen sind Nachholtermine oder Workshops.
- Die Unterrichtshonorare sind so kalkuliert, dass in den Schulferien
das Honorar, wie an anderen privaten und städtischen Musikschulen,
fortlaufend zu zahlen ist.
- Kann der Unterricht aus Gründen einer/der Pandemie aufgrund einer kurzfristigen, zeitweisen
Schließung unserer Räumlichkeiten nicht vor Ort stattfinden, wird der Unterricht, wie in der Vergangenheit schon
erfolgreich praktiziert, für diesen Zeitraum online stattfinden.